Informationen für die Jahrgangsstufe 5
Allgemein: Informationen zum Gymnasium in Bayern!
Im Laufe der Jahrgangsstufe 5 ist die Entscheidung zu treffen, ob Französisch oder Latein als 2. Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 6 gewählt wird. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 11 des G9 ist die 2. Fremdsprache ein Kernfach mit Schulaufgaben, wenn sie nicht ab Jahrgangsstufe 11 des G9 durch eine neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache (hier: Italienisch) ersetzt wird.
Durch die Wahl der 2. Fremdsprache wird übrigens am BOGY die im Lauf der Jahrgangsstufe 7 zu treffende Wahl einer der drei Ausbildungsrichtungen – Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium NTG, Sprachliches Gymnasium SG oder Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium WWG (im G8: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium WSG‑W) – nicht eingeschränkt.
Informationen für die Jahrgangsstufe 7
Allgemein: Informationen zum Gymnasium in Bayern!
Im Laufe der Jahrgangsstufe 7 ist die Entscheidung zu treffen, welche der drei am BOGY eingerichteten Ausbildungsrichtungen in den Jahrgangsstufen 8–10 (im G9: 8–11) besucht werden soll. Diese Ausbildungsrichtungen sind:
- das Naturwissenschaftlich-technologische Gymnasium (NTG) mit verstärkten Schülerübungen in Physik und Chemie sowie Informatik
- das Sprachliche Gymnasium (SG) mit Italienisch als 3. Fremdsprache
- das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Gymnasium (WSG‑W) mit Wirtschaft und Recht sowie Wirtschaftsinformatik.
Informationen für die Jahrgangsstufe 9
Allgemein: Informationen zur gymnasialen Oberstufe in Bayern!
Im Laufe der Jahrgangsstufe 9 sind Entscheidungen zu treffen, die Auswirkungen haben sowohl auf den Unterricht in der Einführungsphase der Oberstufe (im G8: Jahrgangsstufe 10) als auch auf den Unterricht in der Qualifikationsphase der Oberstufe (im G8: Jahrgangsstufen 11 und 12). Im Einzelnen sind das vor allem:
- möglicher Ersatz der 2. Fremdsprache durch Italienisch als neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache
- Überlegungen zu einem Schulbesuch im Ausland (siehe „Erweiterung des Horizonts im Ausland”)
- zusätzlicher Erwerb des Latinums (siehe „Lateinkenntnisse und Latinum”)
- Entscheidung zur Inanspruchnahme des Notenschutzes in der Oberstufe bei einer Lese-Rechtschreib-Störung (siehe „Informationen zum Nachteilsausgleich”).
Die einzelnen Links führen jeweils auf die einschlägige Seite des Internetauftritts des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
Hier geht es zur Wahl, ob Ihr Kind in der 10. Klasse weiterhin die zweite Fremdsprache oder Italienisch als spät beginnende Fremdsprache (dann auch in den Jahrgangsstufen 11 und 12) besuchen möchte.