Schul­fo­rum

Die Mit­glie­der des Schul­fo­rums wer­den in Arti­kel 69 Absatz 2 des Baye­ri­schen Geset­zes über das Erziehungs- und Unter­richts­we­sen (Bay­EUG) fest­ge­legt: drei von der Leh­rer­kon­fe­renz gewähl­te Lehr­kräf­te, die Vor­sit­zen­de des Eltern­bei­rats und zwei wei­te­re Mit­glie­der des Eltern­bei­rats, der Schü­ler­aus­schuss (also die drei Schülersprecher/innen), ein Ver­tre­ter des Schul­auf­wands­trä­gers (also des Land­rats­amts Lin­dau) und der Schul­lei­ter als Vorsitzender.

Die Gra­fik zeigt die aktu­el­le Zusam­men­set­zung des Schul­fo­rums 2018–20. Die Namen der ein­zel­nen Mit­glie­der fin­den sich auf der Sei­te „Schul­fo­rum”.